Allgemeine Dienstleistungen
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Liegenschaft nach dem WEG Gesetz
- Korrespondenz mit den Eigentümern
- Verhandlungen mit Behörden, Eigentümern, Schadensregulierern bei Versicherungsfällen, Lieferanten und Handwerkern
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Terminbestimmung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
- Erstellung der Beschlussniederschrift einschließlich Versand an alle Eigentümer
- Mitwirken bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
- Intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. deren Vertretern, falls bestellt
- Beratung der Eigentümer bezüglich:
Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Durchsetzung der Hausordnung, etc. u.v.m.
Kaufmännische Verwaltung
- EDV-unterstützte Buchhaltung, einschl. Führung des Liegenschaftskontos
- Überwachung der Hausgeldzahlungen
- Erstellung einer Jahresabrechnung nach Ablauf eines Kalenderjahres, unter Berücksichtigung der Heizkostenabrechnung durch einen externen Ablesedienst
- ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gem. Eigentums
- Verwaltung und Anlage der Erhaltungsrücklage
- Kündigung und Abschluss notwendigen Versicherungen
- Angebots Einholung, Vergabe von Bauleistungen unter Berücksichtigung der Steuerabzugspflicht
- Rechnungsprüfung und Anweisung
- Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Einstellung und Kündigung von Hausmeister-/Reinigungsfirmen
- Anforderung, Empfang und Ausführung von Zahlungen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt
- Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind
- Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, sofern eine Ermächtigung durch Eigentümerbeschluss oder Verwaltervertrag erfolgt ist.
Technische Verwaltung
- Regelmäßige Hausinspektion, enge Zusammenarbeit mit der Hausmeister- / Reinigungsfirma (falls vorhanden)
- Überwachung der Hausordnung
- Erstellung eines Instandhaltungsplans
- Umsetzung behördlicher Auflagen
- Beauftragung notwendiger Wartungen, bzw. Wartungsverträge abschließen und kündigen
- Beauftragung von Fremdleistungen für Pflege und Instandhaltung, sowie deren Überwachung
- Beauftragung von Firmen mit der Durchführung notwendiger oder beschlossener Arbeiten, unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien