Verwaltung von privat- und gewerblich genutzten Immobilien – Mietverwaltungen – Immobilien ManagementŸ

Leistungen


Allgemeine Dienstleistungen

  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Liegenschaft nach dem WEG Gesetz
  • Korrespondenz mit den Eigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden, Eigentümern, Schadensregulierern bei Versicherungsfällen, Lieferanten und Handwerkern
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Terminbestimmung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Erstellung der Beschlussniederschrift einschließlich Versand an alle Eigentümer
  • Mitwirken bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. deren Vertretern, falls bestellt
  • Beratung der Eigentümer bezüglich:
    Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
    Durchsetzung der Hausordnung, etc. u.v.m.

Kaufmännische Verwaltung

  • EDV-unterstützte Buchhaltung, einschl. Führung des Liegenschaftskontos
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung nach Ablauf eines Kalenderjahres, unter Berücksichtigung der Heizkostenabrechnung durch einen externen Ablesedienst
  • ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gem. Eigentums
  • Verwaltung und Anlage der Erhaltungsrücklage
  • Kündigung und Abschluss notwendigen Versicherungen
  • Angebots Einholung, Vergabe von Bauleistungen unter Berücksichtigung der Steuerabzugspflicht
  • Rechnungsprüfung und Anweisung
  • Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG
  • Einstellung und Kündigung von Hausmeister-/Reinigungsfirmen
  • Anforderung, Empfang und Ausführung von Zahlungen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt
  • Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, sofern eine Ermächtigung durch Eigentümerbeschluss oder Verwaltervertrag erfolgt ist.

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Hausinspektion, enge Zusammenarbeit mit der Hausmeister- / Reinigungsfirma (falls vorhanden)
  • Überwachung der Hausordnung
  • Erstellung eines Instandhaltungsplans
  • Umsetzung behördlicher Auflagen
  • Beauftragung notwendiger Wartungen, bzw. Wartungsverträge abschließen und kündigen
  • Beauftragung von Fremdleistungen für Pflege und Instandhaltung, sowie deren Überwachung
  • Beauftragung von Firmen mit der Durchführung notwendiger oder beschlossener Arbeiten, unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien
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